Stellungnahme des ADFC "Auch Radwegverbreiterung notwendig"

Zur Sanierung der Bundesstraße 1 (B1) von der Brücke B 236 bis zur Semerteichstraße - Ratsvorlage 30720-23

Für die B 1 von B 236 bis zur Semerteichstraße ist eine Deckensanierung vorgesehen, um für den Kfz-Verkehr Verkehrs- und Unfallgefahren zu vermeiden. Dazu ist in einer Vorlage des Oberbürgermeisters zu lesen: „Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und. Wegegesetz des Landes NRW § 9a verpflichtet, die Straßen so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung jederzeit genügen.“

Genauso ist die Stadt verpflichtet, dass die Rad- und Fußwege den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung jederzeit genügen. Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Nordseite der B 1 entlang der Aral-Tankstelle direkt östlich der Semerteichstraße ist einschließlich Bordstein nur 2,20 Meter bis 2,30 Meter breit und durch Laternen und Leitplanken stellenweise noch weiter verengt.

Dieses Maß entspricht in keiner Weise den aktuellen Erfordernissen der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr, entspricht nicht den vorgegebenen Maßen für den Radwegebau (ERA).

Der zu schmale Geh- und Radweg ist ein Produkt des autogerechten Umbaus der B 1 in den 1980er mit überbreiten vier Fahrspuren in diesem Bereich. Durch Verschmälerung jeder Spur um mindestens 0,25 Meter kann und muss der Geh- und Radweg um mindestens einen ganzen Meter verbreitert werden.

In der vom Rat beschlossenen Radverkehrsstrategie ist angegeben (Seite 20):

Maßnahmenprogramm: Anlassbezogener Umbau von Hauptverkehrsstraßen

Die Erstellung zeitgemäßer Radverkehrsanlagen erfolgt hier i. d. R. anlassbezogen. D. h., dass bei anstehenden Umbaumaßnahmen wie Kanalbauarbeiten, grundhaften Erneuerungen, Leitungsverlegungen und Deckensanierungen jeweils zu prüfen ist, ob und in welcher Form angemessene Radverkehrsanlagen mit erstellt werden können. Diese angemessenen Radverkehrsanlagen sind auch dann umzusetzen, wenn dadurch Mehrkosten für die Umbaumaßnahme insgesamt entstehen.

So muss die geplante Deckensanierung Anlass sein, den Geh- und Radweg angemessen zu verbreitern. Sollte diese Maßnahme bei der Deckensanierung planerisch jetzt nicht mehr berücksichtigt werden können, wäre es sinnvoll, im Bereich des zu schmalen Geh- und Radwegs entlang der Tankstelle jetzt keine Deckensanierung vorzunehmen und schnell die Umbaumaßnahme zu planen und dann kurzfristig auszuführen.

ADFC Dortmund e.V. Graudenzer Str. 11, 44263 Dortmund

www.dortmund.adfc.de

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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