Stellungnahme des ADFC "Auch Radwegverbreiterung notwendig"
Zur Sanierung der Bundesstraße 1 (B1) von der Brücke B 236 bis zur Semerteichstraße - Ratsvorlage 30720-23
Für die B 1 von B 236 bis zur Semerteichstraße ist eine Deckensanierung vorgesehen, um für den Kfz-Verkehr Verkehrs- und Unfallgefahren zu vermeiden. Dazu ist in einer Vorlage des Oberbürgermeisters zu lesen: „Das Tiefbauamt der Stadt Dortmund ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßen- und. Wegegesetz des Landes NRW § 9a verpflichtet, die Straßen so herzustellen und zu unterhalten, dass sie den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung jederzeit genügen.“
Genauso ist die Stadt verpflichtet, dass die Rad- und Fußwege den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung jederzeit genügen. Der gemeinsame Geh- und Radweg an der Nordseite der B 1 entlang der Aral-Tankstelle direkt östlich der Semerteichstraße ist einschließlich Bordstein nur 2,20 Meter bis 2,30 Meter breit und durch Laternen und Leitplanken stellenweise noch weiter verengt.
Dieses Maß entspricht in keiner Weise den aktuellen Erfordernissen der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr, entspricht nicht den vorgegebenen Maßen für den Radwegebau (ERA).
Der zu schmale Geh- und Radweg ist ein Produkt des autogerechten Umbaus der B 1 in den 1980er mit überbreiten vier Fahrspuren in diesem Bereich. Durch Verschmälerung jeder Spur um mindestens 0,25 Meter kann und muss der Geh- und Radweg um mindestens einen ganzen Meter verbreitert werden.
In der vom Rat beschlossenen Radverkehrsstrategie ist angegeben (Seite 20):
Maßnahmenprogramm: Anlassbezogener Umbau von Hauptverkehrsstraßen
Die Erstellung zeitgemäßer Radverkehrsanlagen erfolgt hier i. d. R. anlassbezogen. D. h., dass bei anstehenden Umbaumaßnahmen wie Kanalbauarbeiten, grundhaften Erneuerungen, Leitungsverlegungen und Deckensanierungen jeweils zu prüfen ist, ob und in welcher Form angemessene Radverkehrsanlagen mit erstellt werden können. Diese angemessenen Radverkehrsanlagen sind auch dann umzusetzen, wenn dadurch Mehrkosten für die Umbaumaßnahme insgesamt entstehen.
So muss die geplante Deckensanierung Anlass sein, den Geh- und Radweg angemessen zu verbreitern. Sollte diese Maßnahme bei der Deckensanierung planerisch jetzt nicht mehr berücksichtigt werden können, wäre es sinnvoll, im Bereich des zu schmalen Geh- und Radwegs entlang der Tankstelle jetzt keine Deckensanierung vorzunehmen und schnell die Umbaumaßnahme zu planen und dann kurzfristig auszuführen.
ADFC Dortmund e.V. Graudenzer Str. 11, 44263 Dortmund