Fahrradverkehr Knappenberg Meissener Str

Fahrradverkehr Knappenberg Meissener Str © ADFC DO Kibo

Einbahnstraßen Meißener Str. und Am Knappenberg für den Radverkehr freigegeben

So dürfen Radfahrer jetzt legal gegen die Einbahnrichtung auf der Straße fahren und das bisher oft illegale Fahren auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg zu Lasten der Fußgänger entfällt.

Einbahnstraßen Meißener Str. und Am Knappenberg jetzt für den Radverkehr freigegeben

Der ADFC ist erfreut, dass endlich- im dritten Anlauf- der kurze Abschnitt der Meißener Str. von Markgrafen- bis Landgrafenstr. und der lange Bereich von fast 600 Metern der Straße Am Knappenberg  von Eintrachtstr. bis Saarlandstr. für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben wurden.

Der erste Antrag aus 2013 wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nicht alle Abschnitte freigegeben werden könnten und und eine nur teilweise Öffnung nicht sinnvoll sei. Der zweite Antrag in 2019 wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Fahrgassen in den beidseitig beparkten Straßen zu eng seien für sicheren Radverkehr gegen die Einbahnrichtung.

Zur Vorlage des Planungsamtes zur „Bewohnerparkzone Hainallee“ beantragte der ADFC im Mai diesen Jahres erneut die Aufhebung der Einbanstraßen für den Radverkehr. Diese Maßnahme zur Erleichterung und Förderung des Radverkehrs  war vom Planungsamt nicht vorgesehen. Aber das Tiefbauamt hatte dieselbe Idee wie der ADFC und hat inzwischen überall die notwendigen Schilder „Radfahrer frei“ bzw. „ Radfahrer aus beiden Richtungen“ anbringen lassen.

Der ADFC appelliert an die Autofahrer, jetzt umso mehr vorschriftsmäßig zu parken, damit die Fahrgassen breit genug sind für sicheren Radverkehr gegen die Fahrtrichtung und  an den Kreuzungen genügend Sicht auf den dortigen Verkehr möglich ist. Parkstreifen zum  genauen Parken werden erst mit der Bewohnerparkzone markiert.

Fotos:  Karl-Heinz Kibowski - ADFC DO

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https://dortmund.adfc.de/artikel/einbahnstrassen-meissener-str-und-am-knappenberg-fuer-den-radverkehr-freigegeben-1

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

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