Einbahnstraßen Meißener Str. und Am Knappenberg für den Radverkehr freigegeben
So dürfen Radfahrer jetzt legal gegen die Einbahnrichtung auf der Straße fahren und das bisher oft illegale Fahren auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg zu Lasten der Fußgänger entfällt.
Einbahnstraßen Meißener Str. und Am Knappenberg jetzt für den Radverkehr freigegeben
Der ADFC ist erfreut, dass endlich- im dritten Anlauf- der kurze Abschnitt der Meißener Str. von Markgrafen- bis Landgrafenstr. und der lange Bereich von fast 600 Metern der Straße Am Knappenberg von Eintrachtstr. bis Saarlandstr. für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben wurden.
Der erste Antrag aus 2013 wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nicht alle Abschnitte freigegeben werden könnten und und eine nur teilweise Öffnung nicht sinnvoll sei. Der zweite Antrag in 2019 wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Fahrgassen in den beidseitig beparkten Straßen zu eng seien für sicheren Radverkehr gegen die Einbahnrichtung.
Zur Vorlage des Planungsamtes zur „Bewohnerparkzone Hainallee“ beantragte der ADFC im Mai diesen Jahres erneut die Aufhebung der Einbanstraßen für den Radverkehr. Diese Maßnahme zur Erleichterung und Förderung des Radverkehrs war vom Planungsamt nicht vorgesehen. Aber das Tiefbauamt hatte dieselbe Idee wie der ADFC und hat inzwischen überall die notwendigen Schilder „Radfahrer frei“ bzw. „ Radfahrer aus beiden Richtungen“ anbringen lassen.
Der ADFC appelliert an die Autofahrer, jetzt umso mehr vorschriftsmäßig zu parken, damit die Fahrgassen breit genug sind für sicheren Radverkehr gegen die Fahrtrichtung und an den Kreuzungen genügend Sicht auf den dortigen Verkehr möglich ist. Parkstreifen zum genauen Parken werden erst mit der Bewohnerparkzone markiert.
Fotos: Karl-Heinz Kibowski - ADFC DO