Rombergpark

Fuß- und Radweg © Hans-Ekkehard Schwichtenberg

Fuß- und Radweg Rombergpark Dortmund

Es geht um den Weg, der von der Mergelteichstraße parallel zur Bahnlinie und Rombergpark bis zur Straße Am Rombergpark führt.

An das Tiefbauamt Dortmund

Herrn Menke.

ich wende mich heute an Sie in Ihrer Doppelfunktion als Radfahr- und Fußgängerbeauftragter, da mein Monitum sowohl Radfahrer als auch Fußgänger betrifft.Es geht um den Weg, der von der Mergelteichstraße parallel zur Bahnlinie und Rombergpark bis zur Straße Am Rombergpark führt. Dieser Weg ist für Radfahrer, die aus den südlichen Stadtteilen (Hombruch, Lücklemberg etc.) kommen, die einzige Möglichkeit, um im Prinzip gefahrlos den wunderbar ausgebauten Weg, der in der Verlängerung zum Phönix West Gelände führt, zu erreichen. Eine Alternative ist ja durch das durchaus nachvollziehbare Verbot, mit dem Rad durch den Rombergpark zu fahren, nicht gegeben. Der in Rede stehende Weg ist, wie Sie aus den beigefügten Fotos ersehen können, in einem katastrophalen Zustand!!! Sowohl für Fußgänger (auch aus den in der Nähe liegenden Seniorenheimen) als auch für Radfahrer birgt die derzeitige Beschaffenheit der Oberfläche zahllose Gefahren. Überall gibt es tiefe Löcher, ausgewaschene lange Rillen und lose grobe Steine. Insbesondere im Sommer lassen sich die Gefahrenstellen durch den Schattenwurf der links und rechts stehenden Bäume nur schwer erkennen.

Es wäre angebracht, wenn auch dieser Weg - wie die in letzter Zeit dankenswerterweise links und rechts der Zillestraße instandgesetzten Wege - zeitnah mit einer entsprechenden Oberfläche versehen würde.

Ich hoffe, dass Sie sich dieses Problems annehmen und für Abhilfe sorgen. Für eine diesbezügliche Rückäußerung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Betriebswirt 
Hans-Ekkehard Schwichtenberg
Crachtstraße 2
44229 Dortmund
Mobil:   +49151 23288518
E-Mail:  eschwichtenberg [at] t-online.de

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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