Undefinierter Radweg Phönix West

Undefinierter Radweg Phönix West © ADFC DO Karl-Heinz Kibowski

Der ADFC schlägt Fahrradstraße auf Phönix-West vor

Die Robert-Schumann-Straße auf Phönix West ist eine wichtige und viel benutzte Verbindungsstraße sowohl für den Alltagsradverkehr als auch für den Freizeitradverkehr zwischen Brünninghausen und Hörde zum Phoenix-See und weiter in Richtung Aplerbeck.

Die jetzige Lage ist unklar, unbefriedigend und zum Teil durch parkende Autos gefährlich. Daher hat der ADFC nun eine Eingabe an die Bezirksvertretung Hörde gemacht, hier eine Fahrradstraße einzurichten.

Vollständige Eingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bürger machten den ADFC darauf aufmerksam, dass sie auf der Robert-Schumann-Str. immer wieder von schnellen Autofahrern bedrängt werden und es dort auch schon zu Verkehrsunfällen gekommen ist.

Die Robert-Schumann-Str. ist eine wichtige und die direkte Verbindungsstraße sowohl für den Alltagsradverkehr zwischen Brünninghausen (in Verlängerung aus Kirchhörde, Barop und Hombruch kommend) und Hörde als auch für den Freizeitradverkehr zum Phoenix-See und weiter in Richtung Aplerbeck – Holzwickede sowie in Gegenrichtung.

Entsprechend wird diese Straße auch von vielen Pedalisten genutzt. Leider dient der Weg auch für einige Autoposer und -raser trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h als Rennstrecke.

Der ADFC hält in diesem Bereich die Ausweisung einer Fahrradstraße für erforderlich, weil der Radverkehrsanteil schon erheblich ist und noch größer zu erwarten ist und weil die Fahrradstraße zum Schutz der Radfahrenden beitragen würde. Der hier dann zugelassene Autoverkehr müsste mehr Rücksicht auf die Radfahrenden nehmen und diese dürften legal nebeneinander fahren. Die Gefährdungen für die Radfahrenden würden zurück gehen. Dies würde sicherlich auch von der Polizei positiv bewertet.

Die Fahrradstraße sollte vom Kreisverkehr im Westen über die Robert-Schumann-Str. und die Konrad-Zuse-Str. bis zum Elias-Bahn-Weg ausgeschildert werden.

Uns ist bewusst, dass es große Betriebe mit entsprechenden Parkplätzen in diesem Bereich gibt. Diese werden aber in der Regel von den Mitarbeitenden nur zu Dienstbeginn und -schluss befahren und am Wochenende, wo besonders viel Fahrradverkehr vorherrscht, geht der motorisierte Individualverkehr deutlich zurück. Der Abschnitt der Fahrradstraße muss entsprechend für Anliegerverkehre freigegeben werden.

Wir bitten, die Forderung des ADFC auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung zu setzen und hoffen auf eine positive Bewertung mit dem Auftrag seitens der BV an die Verwaltung, die Umwidmung zu prüfen und umzusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Werner Blanke
ADFC Dortmund e.V.
Vorsitzender

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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