Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Dortmund e. V.

Radfahren in Parks und Grünanlagen

Jetzt weitgehend erlaubt

Im September 2024 hat der Stadtrat eine wichtige Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung für Grünanlagen beschlossen: Künftig ist Radfahren in fast allen Parks und Grünflächen erlaubt.

Diese Anpassung war überfällig, denn bislang sorgten widersprüchliche Schilder für Verwirrung. Häufig standen an den Wegen gelbe Verbotstafeln mit einem durchgestrichenen Fahrradsymbol, direkt daneben aber blaue Schilder, die einen „gemeinsamen Fuß- und Radweg“ auswiesen – ein klarer Widerspruch (Beispiel: Foto). Bereits vor dem Ratsbeschluss waren an einigen Stellen die Verbotssymbole provisorisch mit gelber Folie überklebt worden – vielerorts jedoch noch nicht. Die neue Regelung bringt jetzt Klarheit: Nach und nach werden die alten Verbotszeichen entfernt oder durch kleine blaue Aufkleber mit dem Symbol für gemeinsame Fuß- und Radwege ersetzt.

Beispiele für diese neue Beschilderung:

  • Pferdebachtal in Hörde: Auf dem nördlichen Schotterweg und auch in der kleinen Grünfläche bei der Verlängerung der Konrad-Glocker-Straße zur Kapitelwiese wurden die Verbote bereits durch neue Aufkleber ersetzt.
  • Südlicher Asphaltweg im Pferdebachtal: Auch hier war bisher kein offizielles Radwegschild vorhanden – jetzt ist Radfahren auch dort erlaubt.
  • Kleiner Park am Wengeplatz in Huckarde: Zwischen Huckarder Allee und Hülshof wurde ebenfalls unkompliziert per Aufkleber das Radfahren freigegeben.

In weiteren Grünanlagen wird derzeit nachgezogen. Teilweise werden die alten gelben Tafeln sogar komplett ersetzt – mit neuen Schildern, die von vornherein deutlich machen, dass Radverkehr erlaubt ist.

Fotos: ADFC

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https://dortmund.adfc.de/artikel/radfahren-in-parks-und-gruenanlagen-1

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