Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Dortmund e. V.

Der ADFC Dortmund zum NRW-Fahrradgesetz

Unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen, fehlende Ausbauziele, fehlende finanzielle Absicherung und die fehlende klare zeitliche Perspektive

Der ADFC kritisiert die unzureichende Verbindlichkeit vieler Regelungen, fehlende Ausbauziele, fehlende finanzielle Absicherung und die fehlende klare zeitliche Perspektive. So sei zwar das zentrale Ziel der Volksinitiative, den Anteil des Radverkehrs von heute rund zehn auf 25 Prozent mehr als zu verdoppeln, aufgegriffen worden, allerdings ohne das Zieljahr 2025. Auch die Forderungen nach 1.000 Kilometern Radschnellwege für den Pendelverkehr bis 2025, die Schaffung von 300 Kilometern überregionaler Radwege pro Jahr, die Unterstützung der Kommunen, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen und deutlich mehr Aus- und Fortbildung, blieben innerhalb des Gesetzestextes unberücksichtigt.

Dazu ein aktuelles Interview auf Radio 91.2:

https://www.radio912.de/artikel/nrw-fahrradgesetz-laesst-viele-fragen-unbeantwortet-1048773.html

Foto: ADFC e.V.

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Der ADFC hatte den Planungs-Dezernenten Wilde im April angeschrieben.

https://dortmund.adfc.de/artikel/der-adfc-dortmund-zum-nrw-fahrradgesetz-1

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