
Radverkehr Kaiserstrasse
Kaiserstraße – Nutzung für den Radverkehr in beiden Richtungen
Was tun nach der Sperrung in Richtung Westen
Auf Anordnung der Bezirksregierung hat die Stadt Dortmund nun das Radfahren auf dem (Rad-) und Fußweg untersagt. ADFC, BDA, Fahrradgruppe Kaisern und VCD habe daher mit den Bezirksvertretungsfraktionen von CDU, Die Linke, Grüne, und SPD Gespräche geführt mit dem Ziel Maßnahmen zu prüfen, die dazu beitragen, den Radverkehr in beiden Richtungen dauerhaft konfliktfrei zu ermöglichen. Die Kaiserstraße hat insbesondere für den Quell- und Zielverkehr (Einkauf, Gastronomie, Dienstleistungen) eine sehr hohe Bedeutung für die Radmobilität, sodass der Radverkehr in beiden Richtungen erhalten bleiben muss.
In einem Dossier (Download) finden sich Argumente und Vorschläge wie Lösungen aussehen könnten. Hier in Kürze:
Weshalb eine Sperrung stadteinwärts keine Lösung ist:
- Einerseits gibt es den Ratsbeschluss der Stadt Dortmund den Radverkehrsanteil zu verdoppeln, andererseits aber werden die Konflikte einseitig zulasten des Radverkehrs entschieden, statt die Ursachen der Konflikte zu beseitigen.
- Das Radfahrverbot verschlechtert die Erreichbarkeit der Geschäfte in der Kaiserstraße.
- Die Verkehrsmitteloffenheit ist nicht gewährleistet.
- Die Einrichtung von Fahrradstraßen darf nicht zur Folge haben, dass der Radverkehr in den angrenzenden Straßen verboten wird.
- Erzwungene Umwege behindern die Attraktivität des Radverkehrs
- Die vorgesehene Ersatzroute ist häufig durch falsch geparkte Fahrzeuge versperrt.
- Teile der Ersatzroute sind ungeeignet.
Die ausführlichen Unterlagen hier zum Download.
Foto: ADFC








