Kooperation von Polizei Dortmund und ADFC: 1,50 Meter Abstand

Gemeinsam mit der Dortmunder Polizei wirbt der ADFC auf den Streifenwagen für die Einhaltung von 1,5 Metern Seitenabstand.

Die Kooperation von Polizei Dortmund und ADFC: 100 Piktogramm-Sticker sollen Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer erhöhen. Der Radverkehr wird in Dortmund häufig auf der Fahrbahn geführt. Die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr.

Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Radfahrenden einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Autofahrende, die nicht auch Rad fahren, haben oft keine Vorstellungen davon, welche Unsicherheit ein zu enges Überholen auslösen kann. Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrenden führen.

  • Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
  • Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
  • Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
  • Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
  • Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen.

Das enge Überholen von Radfahrenden führt einerseits zu Unfällen im Vorbeifahren. Andererseits werden durch zu enges Überholen Radfahrer an den rechten Straßenrand gedrängt. Als Folge fahren viele Radfahrende im Türöffnungsbereich parkender Autos und geben sich damit in eine akute Unfallgefahr. Außerdem sollten Radfahrende den äußerst rechten Fahrbahnbereich vermeiden, um Stürzen aufgrund von Unrat, Unebenheiten, Gullideckeln oder hohen Bordsteinen vorzubeugen.

In der Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum heutigen Tage haben sich in Dortmund und Lünen insgesamt 13 Verkehrsunfälle ereignet, die auf zu geringen Sicherheitsabstand beim Überholen zurückzuführen sind. Unfallorte waren etwa die Münsterstraße, die Kurler Straße, die Oesterstraße oder die Schäferstraße. In den allermeisten Fällen wurden die Fahrradfahrer „nur“ leicht verletzt, in einem Fall schwer verletzt, in einigen Fällen flüchteten die Unfallverursacher.

Deshalb ist der ADFC Dortmund sehr froh, dass die Dortmunder Polizei die Aufklärungskampagne für den Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen innerorts unterstützt. Es ist ein gutes Zeichen, dass künftig 100 Polizeiwagen in Dortmund mit einem Aufkleber fahren, der auf den Mindestabstand hinweist.

https://dortmund.adfc.de/pressemitteilung/kooperation-von-polizei-dortmund-und-adfc-150-meter-abstand

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