Erfolg beim „Grünpfeil“
In Dortmund gab es Unklarheit wo genau eine Grünpfeil zum Rechts-Abbiegen für den Radverkehr aufgestellt werden kann
Nun hat die Bezirksregierung Arnsberg nach Rücksprache mit dem MUNV die Interpretation des ADFC bestätigt: Es muss kein Schutzstreifen, Radfahrstreifen oder Radweg vorhanden sein, um das VZ 721 anzuordnen. Dies bedeutet, dass alle bisher geprüften Lichtsignalanlagen, an denen der Grünpfeil für den Radverkehr abgelehnt wurde, erneut überprüft werden müssen. Im Ergebnis wird es so deutlich mehr Grünpfeile in Dortmund geben.
Der ADFC setzt sich seit Jahren für den Grünpfeil ein. Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein Verkehrszeichen, das speziell für Radfahrer entwickelt wurde. Es erlaubt Radfahrenden, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Rahmen, der nach rechts zeigt.