Verkehrssicherheitsprogramm beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 2. Juni 2021 das vom Verkehrsministerium vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2030 beschlossen, um so die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr zu senken.

Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030
Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 © BMVI

Die Bundesregierung will der Vision Zero näherkommen: Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken – und es sollen weniger Menschen bei Unfällen schwer verletzt werden.

Im Mai 2021 haben Bund, Länder und Gemeinden den „Pakt für Verkehrssicherheit“ ins Leben gerufen: www.paktfuerverkehrssicherheit.de.

Das nun vorgelegte Verkehrssicherheitsprogramm wird vom Ministerium nicht als starres Programm, sondern als lebendiger und lernender Prozess verstanden sowie als Beitrag zum Pakt für Verkehrssicherheit.

Zentrale Aussagen des Verkehrssicherheitsprogramms sind

  • Die Potenziale des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen aktiv genutzt werden, da Menschen Fehler machen. Wenn Fahrzeuge untereinander oder mit der Infrastruktur kommunizieren, werden gefährliche Situationen frühzeitig erkannt und Unfälle vermieden, so das Programm.
  • Der Bund will Fahrassistenzsysteme in Fahrzeugflotten (Pkw, Motorrad, Lkw und Busse) unterstützen und deren Akzeptanz erhöhen.
  • Der Bund will die Straßeninfrastruktur u. a. mit elektronischen Einrichtungen verbessern.
  • Der Bund will für mehr Verkehrssicherheit im Rahmen der Radverkehrsoffensive die Verkehre entflechten und den Bau sicherer Radwege vorantreiben.
  • Weiterentwicklung der Unfallerhebung und Verbesserung der Datenlage: Mit mehr Wissen über die konkreten Unfallursachen können passgenaue Maßnahmen entwickelt werden. So verunglücken aktuell viele Radfahrende bei sogenannten „Alleinunfällen“. Diese werden von der Polizei nicht erfasst.
  • Der Bund will seine Verkehrssicherheitsarbeit alle zwei Jahre hinterfragen und den bisherigen Unfallverhütungsbericht um ein umfassendes Monitoring erweitern.

Ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen wird es nicht gehen

Das Verkehrssicherheitsprogramm zielt vor allem auf technische Lösungen ab. Geschwindigkeitsbegrenzungen inner- und außerorts kommen nicht vor. Dabei sind sie eine einfache und schnell umzusetzende Maßnahme.

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt:

„Der Fahrrad-Teil ist gut gelungen, aber wir vermissen deutlich ein Bekenntnis zu Tempo 30 innerorts – und auch zu weiteren Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Landstraßen und Autobahnen. Das wäre eine sofort wirksame Maßnahme zur Eindämmung der Verkehrsrisiken. Vision Zero ohne Tempo 30 innerorts – das wird nicht funktionieren. Länder wie Spanien sind da schon weiter.“


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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