Endausbau der Hohenbuscheiallee
Radverkehr sicher führen
Über die Verkehrssituation auf der Hohenbuscheiallee ist in der örtlichen Presse immer wieder berichtet worden, zuletzt am 8. Juli 2022. Der ADFC hat sich intern immter wieder mit dem Thema befasst. Zu den jetzt bestehenden Möglichkeiten gibt es folgende Überlegungen:
- Die Hohenbuschei - Gmbh will auf der Nordseite der Hohenbuschei-Allee einen Radweg anlegen, damit der schmale Weg hinter dem Entwässerungsgraben wieder "allein den Fußgängern" gehört. Das entspricht nicht dem geltenden Radverkehrsrecht, denn Kinder bis zu 8 Jahren müssen, bis zu 10 Jahren dürfen auf Gehwegen fahren. Der Weg muss verbreitert werden, z.B. auf 2 m wie der Gehweg auf der Südseite. Dafür muss wahrscheinlich der B-Plan geändert werden, ein Beschluss der Bezirksvertretung Brackel wird nötig sein.
- Im B-Plan sind für den Radverkehr beidseitig sogenannte Schutzstreifen von je 1,5 m vorgesehen bei einer Restfahrbahnbreite von 4,5 m. Wegen der Parkplätze auf der Südseite ist dort ein Sicherheitsstreifen erforderlich, doch dafür reicht die Fahrbahnbreite nicht. So könnte nur ein Radweg, der oben erwähnte auf der Nordseite angelegt werden. Die Radfahrenden würden sich dann aber fragen, warum es keinen Radweg auf der Südseite gibt und möglicherweise den auf der Nordseite auch in Gegenrichtung befahren. Ein eigenständiger Radweg, ein Radfahrstreifen mit der Sollbreite von 1,85 m, abmarkiert mit einer breiten durchgängigen Linie, ist auch gar nicht möglich. Dann vebliebe eine Restfahrbahn von nur 5,65, die damit zu schmal wäre, für den Kfz-Verkehr. So wäre auch nur ein Radfahrschutzstreifen mit einer schmalen, unterbrochenen Linie möglich, der auch vom Autoverkehr befahren werden darf. Wenn der nördliche Gehweg verbreitert wird, entfällt für Kinder die Notwendigkeit, auf der Fahrbahn Rad zu fahren. Damit das Radfahren für alle anderen auf der Nordseite nicht durch parkende Autos behindert wird, muss dort durch geeignete Maßnahmen das Parken untersagt werden.
- Auf der Nordseite ist nicht nur die Verbreiterung des schmalen Gehwegs nötig, sondern beim Ausbau der Straße muss auch der Grünstreifen an mehreren Stellen geöffnet und befestigt werden, um einen Überweg auf die/ von der anderen Straßenseite zu ermöglichen, zum Beispiel zum Fuß-/Radweg zum Nahversorger "Netto".
- Letztlich muss auch der Trampelpfad über den Grünstreifen in Höhe Herbert-Scholtisek-Weg muss zu einem befestigten Überweg ausgebaut werden, schon um ganz direkt gegenüber den Kinderspielplatz erreichen zu können.
Karl-Heinz Kibowski, Arbeitsgruppe Verkehrspolitik beim ADFC-Dortmund
Fotos: Kibo